In Sachsen-Anhalt liegt die Zuständigkeit für die kontinuierliche Überwachung und
Beurteilung der Luftqualität beim Landesamt für Umweltschutz (Verordnung über
Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Immissionsschutzes – Immi-ZustVO vom 8. Oktober
2015). Rechtsgrundlage ist § 44 Abs. 1 des Gesetzes zum Schutz vor schädlichen
Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche
Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG) in Verbindung mit der
Neununddreißigsten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
(Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen – 39. BImSchV). Die
39. BImSchV verkörpert die Umsetzung der EU-Richtlinie über Luftqualität und saubere Luft
in Europa (2008/50/EG) in deutsches Recht.
Die Überwachung der Luftqualität (Immissionsmessungen) erfolgt durch das Lufthygienische
Überwachungssystem Sachsen-Anhalt (LÜSA). Darüber hinaus besteht ein etabliertes
Depositionsmessnetz. Ergänzt werden diese Messungen durch spezielle Programme, wie
z. B. Stichproben- oder orientierende Messungen mit dem Messfahrzeug und
Passivsammlermessprogramme für Stickstoffdioxid (NO
2) und Ammoniak (NH
3).
Mit Blick auf die rechtlichen Mindestanforderungen zur Überwachung der Luftqualität sind eine regelmäßige und auch kritische Überprüfung sowie eine kontinuierliche Optimierung des Messnetzes angezeigt. Die im LÜSA eingesetzte Messtechnik entspricht den Anforderungen der EU-Richtlinie 2008/50/EG über Luftqualität und saubere Luft in Europa (Anhang VI).
Der Betrieb der Depositionsmessnetze erfolgt mit dem Ziel, aktuelle Umweltdaten bzgl. des Staubniederschlags einschließlich verschiedener Staubinhaltsstoffe, ausgewählter An- und Kationen, Dioxine und Furane bereitzustellen.
Die Mehrzahl der Containermessstationen ist mit meteorologischer Messtechnik ausgerüstet (immissionsmeteorologisches Messnetz). Die Standorte sind dabei so verteilt, dass die erforderliche Flächenrepräsentanz gegeben ist und damit verlässliche Aussagen zu den Ausbreitungsbedingungen bei erhöhten Luftschadstoffkonzentrationen getroffen werden können.
Die Messungen im Rahmen der Überwachung der Luftqualität und der Deposition von Luftschadstoffen dienen in erster Linie dem Ziel der Grenzwertüberwachung und der Bereitstellung einer fundierten Datengrundlage für politische Entscheidungen sowie der Erfolgskontrollen von Maßnahmen zur Luftreinhaltung.
Das Landesmessnetz umfasst damit ab dem 01.01.2024 23 Containermessstationen (eine
nichtbegehbare Kleinmessstation eingerechnet). Hinzu kommen ein „stand-alone“-PM10-Messgerät, die Sondermessstation Magdeburg/City-Tunnel und die Hintergrundstation
Brocken im Messturm des Deutschen Wetterdienstes (DWD). Letztere dient zur
Überwachung der Hintergrundkonzentrationen von Stickstoffoxiden, Ozon und
klimarelevantem Kohlendioxid.
Weitere Informationen sowie die Messgeräteausstattung des LÜSA mit Stand 01.01.2024 und die geplanten Anpassungen finden Sie im aktuellen Bericht zum
"Messnetzkonzept 2024".